Donnerstag, 30. Juli 2009

Freitag, 17. Juli 2009

U-iPhone. Erfrischung gefällig?

Khena Kara filmte mit seinem iPhone am Swimmingpool, als es ihm aus der Hand rutschte und ins Wasser fiel:



Ich habe selten ein so erfrischendes Video gesehen…

Mittwoch, 15. Juli 2009

Eine Frage, die sich seit 140 Jahren stellt

Margarine oder Butter? Das ist die Frage, die sich ernährungsbewusste Zeitgenossen, zu denen auch Sie womöglich gehören, bis heute immer wieder gestellt haben. Die Antwort ist recht einfach: Die Entscheidung hängt davon ab, ob Sie Ihre Rettungsringe mit pflanzlichem oder tierischem Fett produzieren möchten. Tatsächlich ist die Kalorienzahl von Margarine und Butter nahezu identisch: rund 750 kcal pro 100 Gramm.

Während Butter aus Milchrahm hergestellt wird, ist Margarine ein Produkt aus Pflanzen, beispielsweise Sonnenblumenkernen. Die Frage, ob Margarine gesünder als Butter ist, lassen wir an dieser Stelle einmal außen vor. Mehr ungesättigte Fettsäuren und weniger Cholesterin im Vergleich zur Butter scheinen der Margarine den Vorrang zu geben. Doch was ist mit dem höheren Anteil an herzinfarktbegünstigenden Transfettsäuren, den eindeutig die Margarine für sich reklamieren muss?

Der Name des pflanzlichen Produkts stam mt übrigens aus dem Griechischen: margaron bedeutet Perlmutt; Margarine weist bei genauerem Hinsehen einen perlmuttartigen Schimmer auf. Heute vor 140 Jahren sicherte sich der französische Chemiker Hippolyte Mège-Mouriés das Patent. Zuvor hatte ihn die Armeeleitung seines Landes beauftragt, einen Brotaufstrich zu entwickeln, der billiger als Butter, haltbar und bekömmlich sein sollte. Und wohlschmeckend. Bis auf letzteres ist dem guten Mann alles gelungen.

Donnerstag, 9. Juli 2009

Eklat ums Bier

Das deutsche Reinheitsgebot für die Herstellung von Bier stammt vom 23. April 1516: Seinerzeit legte der bayerische Herzog Wilhelm IV. fest, dass als Zutaten beim Brauen allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet werden dürfen.

Heute vor 25 Jahren sorgte diese Verordnung für Verstimmung. Während das Gebot im Gebiet der damaligen Reichsgrenzen – dazu gehören auch traditionelle Biernationen wie Tschechien und Österreich – bis heute gültig ist, scheren sich andere Länder und Regierungsorganisationen einen feuchten Schaum darum. So auch die EU-Kommission. Die verklagte die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof, da in Deutschland nur Bierflaschen verkauft werden durften, in denen auch Bier drin war. Mit anderen Worten: Bier, das nicht nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut wurde, kam unter dieser Bezeichnung erst gar nicht in den Handel.

Die Klage der Brüsseler Wettbewerbswächter hatte Erfolg: 3 Jahre später entschied der Gerichtshof in Luxemburg, die Beschränkung der Bezeichnung ‚Bier’ auf Produkte, die dem traditionellen deutschen Reinheitsgebot entsprachen, sei nicht durch zwingende Erfordernisse des Verbraucherschutzes gerechtfertigt, weil dafür Kennzeichnungsregelungen ausreichten. Alles klar? Wie immer, wenn sich Bürokraten hinter Verordnungen verschanzen, schoben sie eine populistische Begründung vor: Alles ist erlaubt, der Verbraucher soll entscheiden. Der findet, dass die nach dem Reinheitsgebot gebrauten Biere am besten schmecken. Und greift trotzdem gelegentlich zum Heineken.