Mittwoch, 22. April 2009

Die älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt

Wissen Sie noch, was am 23. April 1516 geschah? Ein müder Scherz, ich gebe es zu, über den man erst nach Genuss einiger Biere lachen kann. Damit wäre ich auch schon beim Thema.

Heute ist der Tag des Bieres, den der Deutsche Brauer-Bund alljährlich zum Gedenken an den Erlass des Reinheitsgebotes begeht. Die Bestimmung für die Herstellung dieses Getränks ist exakt 493 Jahre alt:

Damals legte der bayerische Herzog Wilhelm IV. fest, dass als Zutaten allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet werden dürfen. Das ist allerdings nur ein Teil des Erlasses. Dieser sah nämlich auch vor, dass Bier bayernweit für nicht mehr als zwei Pfennig Münchener Währung verkauft wird.

Meines Wissens wird der zweite Teil heute nicht mehr eingehalten – wenn ich auch zugeben muss, dass Bier in Bayern aufgrund der Klassifizierung als Grundnahrungsmittel preiswerter als anderswo in Deutschland ist.

Wenn Sie das Reinheitsgebot im Wortlaut studieren möchten, empfehle ich Ihnen die Internetseite www.brauer-bund.de. Immerhin handelt es sich um die älteste heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt – auch wenn sie leider nicht mehr komplett befolgt wird.

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